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Krebsvorsorge

Individuelle Wahlleistungen in der Krebsvorsorge

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:

Individuelle Wahlleistungen

Durch diese Untersuchung können bereits frühzeitig nicht tastbare Veränderungen der weiblichen Genitalien sichtbar gemacht werden.
Zur Entdeckung von nicht tastbaren Tumoren
Humane Papillomaviren Testung als Möglichkeit vorhandene Veränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen.
Routine zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Spezielles Abstrichverfahren, bei dem das Zellbild besser beurteilt werden kann. Es bietet mehr Aussagekraft und Sicherheit. Auch als Thin-Prep-Pap-Test oder als Mono/ayer-Pap-Test bekannt.
Mit diesem Stuhltest werden schon geringste Mengen von menschlichem Blut erfasst. Er ist nahrungsmittelunabhängig. * ab dem 50. Lebensjahr zahlt die Kasse; siehe unten
Wichtig beim Blasenkrebs ist die frühzeitige Diagnose. Aufschluss gibt Ihnen ein einfacher und schmerzloser Urintest.

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“
Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:

  • ab dem vollendeten 20. Lebensjahr jährlich: Zellabstrich, Tastuntersuchung des innerenGenitales
  • ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
  • ab dem vollendeten 34. Lebensjahr: weiterhin jährliche Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle drei Jahre eine Vorsorge-Untersuchung zum Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich und HPV-Test)
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: zusätzlich digitale Untersuchung des Rektums sowie Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl
  • ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des Lebensjahres: zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening, das deutschlandweite Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
  • ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre ein Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl